Dieser Vertrag wird zu Informationszwecken übersetzt, die juristische Version ist auf Französisch.
Dieser Vertrag kommt zustande zwischen:
AGAH, eine Aktiengesellschaft mit einem Verwaltungsrat mit einem Kapital von 53.170 Euro, mit Sitz in Les Hauts 710220 SAINT BONNET DE JOUX, eingetragen im MACON Handels- und Gesellschaftsregister unter der Nummer 789 714 367, Betreiber der GROUPCORNER-Website, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Antoine de Corsonci, nachfolgend "GROUPCORNER" genannt.
UND
Das im obigen Formular beschriebene Unternehmen. Im Folgenden als AGENT bezeichnet.
PREAMBLE :
GROUPCORNER betreibt eine Internetseite, die unter der Adresse http///www.groupcorner.com. zugänglich ist. Sie stellt ihren Nutzern die auf der Website verfügbaren Dienstleistungen zur Verfügung, um den Kontakt zwischen Hotels und natürlichen oder juristischen Personen zu erleichtern, die eine Gruppenunterkunft (8 oder mehr Zimmer) suchen.
Der AGENT betreibt ein Reisebüro (nachfolgend "die Agentur" genannt). Der AGENT kann die Groupcorner-Website nutzen, um seinen Kunden Lösungen für Gruppenunterkünfte anzubieten.
Der Begriff "GroupcornerPro" bezieht sich auf das GROUPCORNER-Partnerprogramm für Reisebüros, das im September 2018 gestartet wurde. Groupcornerpro-Kundenagenturen haben sich unter Angabe eines Agenturnamens und mindestens einer E-Mail-Adresse registriert.
Der Begriff "Ertrag" bezieht sich auf den Betrag der Bruttobeträge ohne Steuern, die GROUPCORNER von der angeschlossenen Unterkunft als Gegenleistung für seine Vermittlungsleistungen im Rahmen der Gruppenbuchung erhebt. Das Einkommen von GROUPCORNER beträgt etwa 10% des Gesamtbetrags, der von den Kunden für die Unterkunft reserviert und bezahlt wird.
Der Begriff "Provision" bezieht sich auf einen Betrag (ohne Steuern), der von GROUPCORNER an den AGENT für jede "bestätigte Reservierung" gezahlt wird.
Der Begriff "bestätigte Reservierung" bezieht sich auf eine Reservierung, die vom Kunden nicht storniert wird, in einer GROUPCORNER-Partnerunterkunft, die zur tatsächlichen Bereitstellung von Unterkünften in einer Unterkunft geführt hat. Wenn die Reservierung storniert wird, ändert sich der Status der Reservierung jederzeit von "Reservierung in Bearbeitung oder gebucht" in "storniert". Wenn die Reservierung nicht storniert wird, ist die Reservierung eine "bestätigte Reservierung".
Der Begriff "erhaltenes Einkommen" bezieht sich auf den Zeitpunkt des tatsächlich erhaltenen Einkommens bei GROUPCORNER. Dies sind Einnahmen aus bestätigten Buchungen, deren Checkout-Datum überschritten ist, die der Unterkunft in Rechnung gestellt wurden und deren Rechnungen von der Unterkunft an GROUPCORNER bezahlt wurden.
Die Parteien sind zusammengekommen und haben sich auf Folgendes geeinigt:
1 Zweck der Partnerschaft
1.1Mitgliedschaft bei GROUPCORNER Pro
Der AGENT erstellt ein "GROUPCORNER Pro"-Konto mit seinen Zugangsdaten und Identifikatoren. Die Registrierung ist kostenlos und ohne Zeitverlust. Der AGENT kann dann aus seinem Konto für jeden seiner Mitarbeiter Benutzerprofile erstellen. Der AGENT wird dieses Tool unverbindlich nutzen, um auf Anfragen von Kunden nach Gruppenunterkünften zu reagieren. GROUPCORNER wird diese Anfragen direkt mit dem AGENT bearbeiten. Bei bestätigten Buchungen werden Buchungen, Verträge und Zahlungen direkt zwischen der gebuchten Unterkunft und dem AGENT durchgeführt. GROUPCORNER erhält Einnahmen aus diesen bestätigten Reservierungen, die von der Unterkunft an GROUPCORNER gezahlt werden, und dann zahlt GROUPCORNER einen Teil der Einnahmen an den AGENT. Das ist die Provision.
1.2 Exklusivität
Es wird festgelegt, dass diese Vereinbarung auf nicht-exklusiver Basis auf beiden Seiten geschlossen wird. Es steht dem AGENT frei, seinen Kunden andere Möglichkeiten zur Erfüllung von Gruppenbuchungen anzubieten, und GROUPCORNER kann seine Dienstleistungen über andere Reisebüros anbieten.
2 Handelsabkommen
2.1 Provisionsberechnung
Für jede "bestätigte Buchung", die über das Konto des AGENTEN auf der GROUPCORNER-Website erfolgt, zahlt GROUPCORNER dem AGENT eine Provision nach folgendem Schema: 25% des Vorsteuergewinns, den GROUPCORNER aus den bestätigten Buchungen erhält. Am Ende eines jeden Kalenderquartals berechnet GROUPCORNER den Betrag der an den AGENT zu zahlenden Provision in Euro. Eine Provision wird fällig, wenn der Aufenthalt des Kunden beendet ist und das Einkommen tatsächlich vom Hotel oder Gastgeber an GROUPCORNER gezahlt wurde. GROUPCORNER zahlt die Provisionen vierteljährlich innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Kalenderquartals. Für den Fall, dass die an den AGENT zu zahlende kumulierte Provision weniger als 100 € ohne Mehrwertsteuer beträgt, kann die Zahlung von GROUPCORNER auf das folgende Quartal verschoben werden.
2.2 Provisionsboni
Am Ende eines jeden Jahres berechnet GROUPCORNER den Betrag der bestätigten Reservierungen, deren Erträge tatsächlich eingegangen sind, und wenn dieser Betrag 120.000 Euro über das gesamte Jahr übersteigt, wird ein Zuschlag von 10% des Vorsteuergewinns, den GROUPCORNER bei bestätigten Reservierungen erhält, an den AGENT gezahlt. Und diese Zahlung erfolgt mit der üblichen Zahlung von vierteljährlichen Provisionen.
2.3 Rechnungs- und Zahlungsverfahren
Die Zahlung der Provisionen erfolgt per Banküberweisung, basierend auf den Bankdaten des AGENT.GROUPCORNERs, verarbeitet die Zahlung über ein "Self-Invoicing"-System. GROUPCORNER stellt dem AGENT per E-Mail eine Rechnung mit dem Betrag der im vergangenen Quartal zu zahlenden Provision (die "Rechnung") aus. Der Rechnung ist eine Erklärung beizufügen, in der die Einzelheiten der bestätigten Reservierungen aufgeführt sind, um dem AGENT zuverlässige und transparente Buchhaltungsinformationen zur Verfügung zu stellen und deren Richtigkeit zu überprüfen. Jede Reklamation auf der Grundlage einer Erklärung muss innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt per Post oder E-Mail mit Empfangsbestätigung erfolgen. GROUPCORNER verpflichtet sich, auf alle Buchhaltungsinformationen oder Präzisierungen zu antworten, die der AGENT auf der Erklärung und der Rechnung verlangt.
3 Dauer und Beendigung
3.1 Dauer und Kündigung
Der Vertrag tritt am Tag der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages auf unbestimmte Zeit in Kraft und jede Partei kann ihn jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 7 Tagen durch eine E-Mail an folgende Adresse kündigen: agent@groupcorner.com. Im Falle einer Kündigung wird GROUPCORNER weiterhin vierteljährlich berichten und die Provisionen an den jeweiligen AGENT zahlen, solange der AGENT ausstehende Vorbehalte hat, auch wenn der Betrag weniger als 100 € ohne Mehrwertsteuer beträgt.
3.2 Kündigung bei höherer Gewalt
GROUPCORNER kann diese Vereinbarung in Bezug auf den AGENT nach vorheriger Information des AGENTEN freiwillig kündigen, wenn der AGENT einer Verpflichtung aus dieser Vereinbarung nicht nachkommt oder GROUPCORNE R durch sein Verhalten schadet.
4 Verantwortlichkeiten
GROUPCORNER übernimmt keine Verpflichtung gegenüber dem AGENT in Bezug auf (i) Informationen über Hotels und Gastgeber auf der Website Groupcorner.com, (ii) die Unterkunftsleistung und den von den Hotels vorgeschlagenen Kostenvoranschlag, (iii) die tatsächliche Erbringung der Dienstleistung. Der Service von GROUPCORNER beschränkt sich darauf, lLAGENT mit Hosting-Providern in Kontakt zu bringen, die Gruppenunterkünfte anbieten. Die Verträge werden dann zwischen dem AGENT und den Gastgebern ohne die Intervention von GROUPCORNER unter der alleinigen Verantwortung des AGENT und des Hosts abgeschlossen.
5 Geistiges Eigentum
Die Parteien verpflichten sich, die geistigen Eigentumsrechte der anderen Partei nicht zu verletzen oder Verwirrung zu stiften, und die Parteien verpflichten sich, ihre Namen, Marken oder die Angabe der Beziehung zwischen ihnen in keiner Werbung, Verkaufsförderung, Pressemitteilung oder sonstigen öffentlichen Kommunikation ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der anderen Partei zu verwenden.
Insbesondere verpflichten sich die Vertragsparteien, keine bezahlten Suchmaschinenmarketing-Kampagnen (wie Google Adwords) mit Texten durchzuführen, die durch Urheberrechte, Marken oder andere Markenelemente der anderen Vertragspartei geschützt sind, und keine Werbetexte einschließlich des Wortes Groupcorner oder eines anderen ähnlichen Begriffs zu verwenden, die zu Verwechslungen führen könnten, einschließlich der Marken von GROUPCORNER oder dem AGENT.
Der AGENT verpflichtet sich, keine Internet-Domainnamen zu registrieren oder zu erwerben, die das Wort Groupcorner oder andere ähnliche Begriffe enthalten, die eine Verwechslung mit den eingetragenen Marken von GROUPCORNER verursachen könnten.
6 Allgemeine Bedingungen
Wenn eine Bestimmung oder Bestimmung dieser Vereinbarung vom Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde als rechtswidrig, ungültig, nicht durchsetzbar oder ungültig befunden wird, wird diese Bestimmung oder Bestimmung aus dieser Vereinbarung gestrichen, aber die übrigen Bestimmungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft und Wirkung.
Sofern nicht anders angegeben, bilden die mit diesem Vertrag kombinierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen die gesamte Vereinbarung zwischen GROUPCORNER und dem AGENT und ersetzen alle früheren Vereinbarungen oder Vereinbarungen. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen von GROUPCORNER haben Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AGENTEN.
GROUPCORNER kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Vertrages durch Aktualisierung dieses Dokuments jederzeit ändern. In diesem Fall werden die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den AGENT geschickt und nach einer Frist von 15 Tagen als akzeptiert angenommen, ohne dass dieser per Einschreiben Widerspruch erhoben hat.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten und Aufwendungen für die Vorbereitung, Verhandlung und Durchführung dieses Vertrages.
7 Gerichtsstand - anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt dem französischen Recht. Jede Streitigkeit, jede Streitigkeit, die in den Anwendungsbereich dieser Vereinbarung fällt, einschließlich ihrer Beendigung und Folgen, ist dem Handelsgericht von Mâcon vorzulegen.