Dieser Vertrag wird zu Informationszwecken übersetzt, die juristische Version ist auf Französisch.
Dieser Vertrag kommt zustande zwischen:
Die Gesellschaft AGAH, eine Aktiengesellschaft mit einem Verwaltungsrat mit einem Kapital von 53.170 Euro, mit Sitz in Les Hauts 710220 SAINT BONNET DE JOUX, eingetragen im RCS von MACON unter der Nummer 789 714 367, betreibt die GROUPCORNER-Website, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Antoine de Corson.
im Folgenden als "GROUPCORNER" bezeichnet.
UND
Und das Unternehmen, das in der obigen Form beschrieben wird.
Nachfolgend der KUNDE
Auf der anderen Seite
PREAMBLE :
GROUPCORNER betreibt eine Website, die unter http///www.groupcorner.com zugänglich ist. Sie stellt ihren Nutzern die auf der Website verfügbaren Dienstleistungen zur Verfügung, um den Kontakt zwischen Hotels und natürlichen oder juristischen Personen zu erleichtern, die eine Gruppenunterkunft (8 oder mehr Zimmer) suchen.
Der KUNDE kann die Groupcorner-Website nutzen, um seinen Mitarbeitern, Mitarbeitern, Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten oder Partnern Lösungen für Gruppenunterkünfte anzubieten.
Der Begriff "Ertrag" bezieht sich auf den Betrag der Bruttobeträge ohne Steuern, die GROUPCORNER von der angeschlossenen Unterkunft als Gegenleistung für seine Vermittlungsleistungen im Rahmen der Gruppenbuchung erhebt. Das Einkommen von GROUPCORNER beträgt etwa 10% des Gesamtbetrags, der von den Kunden für die Unterkunft reserviert und bezahlt wird.
Der Begriff "Provision" bezieht sich auf einen Betrag (ohne Steuern), der von GROUPCORNER an den KUNDEN für jede "bestätigte Reservierung" gezahlt wird.
Der Begriff "bestätigte Reservierung" bezieht sich auf eine Reservierung, die vom Kunden nicht storniert wird, in einer Unterkunft, die ein GROUPCORNER-Partner ist und die zur tatsächlichen Bereitstellung von Unterkunft in einer Unterkunft geführt hat. Zwischen dem Reservierungsdatum und dem Abreisedatum des Hotels hat die Reservierung den Status "Reservierung in Bearbeitung" oder "Reserviert". Wenn die Reservierung storniert wird, ändert sich der Status der Reservierung jederzeit von "Reservierung in Bearbeitung oder gebucht" in "storniert". Wenn die Reservierung nicht storniert wird, ist die Reservierung eine "bestätigte Reservierung".
Der Begriff "erhaltenes Einkommen" bezieht sich auf den Zeitpunkt des tatsächlich erhaltenen Einkommens bei GROUPCORNER. Dies sind Einnahmen aus bestätigten Buchungen, deren Checkout-Datum überschritten ist, die der Unterkunft in Rechnung gestellt wurden und deren Rechnungen von der Unterkunft an GROUPCORNER bezahlt wurden.
Die Parteien haben sich wie folgt geeinigt:
1
Zweck der Partnerschaft
1.1
Mitgliedschaft bei GROUPCORNER Corporate
Der KUNDE erstellt ein "Groupcorner Corporate"-Konto mit seinen Zugangscodes und Identifikatoren. Die Registrierung ist kostenlos und ohne Zeitverlust. Der KUNDE kann dann aus seinem Konto für jeden seiner Mitarbeiter Benutzerprofile erstellen. Der KUNDE und alle Nutzer werden dieses Tool unverbindlich nutzen, um Anfragen für Gruppenunterkünfte zu stellen und dann zu buchen. GROUPCORNER wird diese Anfragen direkt mit dem KUNDEN bearbeiten. Bei bestätigten Buchungen werden Buchungen, Verträge und Zahlungen direkt zwischen der gebuchten Unterkunft und dem KUNDEN vorgenommen.
GROUPCORNER erhält Einnahmen aus diesen bestätigten Reservierungen, die von der Unterkunft an GROUPCORNER gezahlt werden, und dann kann GROUPCORNER gemäß den Bedingungen einer späteren Vereinbarung mit dem KUNDEN einen Teil der dem KUNDEN erhaltenen Einnahmen zurückerstatten. Das ist die Provision.
1.2
Exklusivität
Es wird festgelegt, dass diese Vereinbarung auf nicht-exklusiver Basis auf beiden Seiten geschlossen wird.
Dem KUNDEN und seinen Nutzern steht es frei, andere Lösungen für ihre Gruppenreservierungen zu nutzen, und GROUPCORNER ist frei, seine Dienstleistungen über andere Reisebüros anzubieten.
2
Handelsabkommen
2.1
Provision
GROUPCORNER ist nicht verpflichtet, eine Provision an den Kunden zurückzuerstatten, und GROUPCORNER zahlt dem Kunden nur dann Provisionen, wenn ein Handelsvertrag zwischen den beiden Parteien abgeschlossen wurde.
2.2
Regeln für die Berechnung der Provision
Im Falle eines unterzeichneten Handelsvertrags zahlt GROUPCORNER für jede "bestätigte Reservierung", die auf dem Konto des Kunden auf der GROUPCORNER-Website vorgenommen wird, eine Provision an den Kunden.
Der Prozentsatz der gezahlten Provisionen wird im Handelsvertrag festgelegt und entspricht einem Prozentsatz des Vorsteuerergebnisses, das GROUPCORNER bei bestätigten Buchungen erhält.
Am Ende eines jeden Kalenderquartals berechnet GROUPCORNER den Betrag der an den KUNDEN zu zahlenden Provision in Euro. Eine Provision wird fällig, wenn der Aufenthalt des Kunden beendet ist und das Einkommen tatsächlich vom Hotel oder Gastgeber an GROUPCORNER gezahlt wurde.
GROUPCORNER zahlt die Provisionen vierteljährlich innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Kalenderquartals. Für den Fall, dass die an den KUNDEN zu zahlende kumulierte Provision weniger als 100 € ohne Mehrwertsteuer beträgt, kann die Zahlung von GROUPCORNER auf das folgende Quartal verschoben werden.
2.3
Rechnungs- und Zahlungsverfahren
Für den Fall, dass GROUPCORNER Provisionen an den KUNDEN zu zahlen hat, erfolgt die Zahlung der Provisionen per Banküberweisung, basierend auf den vom KUNDEN angegebenen Bankdaten.
GROUPCORNER führt die Zahlung über ein "Self-Invoicing"-System durch.
GROUPCORNER stellt dem KUNDEN per E-Mail eine Rechnung mit dem Betrag der im vergangenen Quartal zu zahlenden Provision (die "Rechnung") aus. Der Rechnung ist eine Erklärung beizufügen, in der die Einzelheiten der bestätigten Reservierungen aufgeführt sind, um dem KUNDEN zuverlässige und transparente Buchhaltungsinformationen zur Verfügung zu stellen und deren Richtigkeit zu überprüfen. Jede Reklamation auf der Grundlage einer Erklärung muss innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt per Post oder E-Mail mit Empfangsbestätigung erfolgen. Das Fehlen einer fristgerechten Reklamation gilt als endgültige Bestätigung der Abrechnung und der Rechnung.
GROUPCORNER verpflichtet sich, auf alle vom KUNDEN auf dem Kontoauszug und der Rechnung angeforderten Informationen oder buchhalterischen Richtigkeit zu reagieren.
3
Dauer und Beendigung
3.1
Dauer und Beendigung
Der Vertrag wird am Tag der Unterzeichnung auf unbestimmte Zeit wirksam.
Jede Partei kann sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 7 Tagen durch Senden einer E-Mail an corporate@groupcorner.com kündigen.
Im Falle einer Kündigung und im Falle eines unterzeichneten Handelsvertrages wird GROUPCORNER weiterhin vierteljährlich Bericht erstatten und dem betreffenden KUNDEN Provisionen zahlen, solange der KUNDE noch offene Vorbehalte hat, auch wenn der Betrag weniger als 100 € ohne Mehrwertsteuer beträgt.
3.2
Kündigung bei höherer Gewalt
GROUPCORNER kann diesen Vertrag gegenüber dem KUNDEN nach vorheriger Mitteilung an den KUNDEN freiwillig kündigen, wenn der KUNDE einer Verpflichtung aus diesem Vertrag nicht nachkommt oder GROUPCORNER durch sein Verhalten schadet.
4
Verantwortlichkeiten
GROUPCORNER übernimmt gegenüber dem KUNDEN keine Verpflichtung in Bezug auf (i) Informationen über die Hotels und Gastgeber auf der Website Groupcorner.com, (ii) die Unterkunftsleistung und den von den Hotels vorgeschlagenen Kostenvoranschlag, (iii) die tatsächliche Erbringung der Dienstleistung. Der Service von GROUPCORNER beschränkt sich darauf, den KUNDEN mit Hosting-Providern in Kontakt zu bringen, die Gruppenunterkünfte anbieten. Die Verträge zwischen dem KUNDEN und den Gastgebern werden dann ohne Einschaltung von GROUPCORNER unter der alleinigen Verantwortung des KUNDEN und des Gastgebers abgeschlossen.
5
Geistiges Eigentum
Die Parteien verpflichten sich, die geistigen Eigentumsrechte der anderen Partei nicht zu verletzen oder Verwirrung zu stiften.
Die Parteien verpflichten sich, ihre Namen, Marken oder die Angabe der Beziehung zwischen ihnen in keiner Werbung, Verkaufsförderung, Pressemitteilung oder sonstigen öffentlichen Kommunikation zu verwenden, ohne vorher die ausdrückliche Zustimmung der anderen Partei eingeholt zu haben.
Insbesondere verpflichten sich die Vertragsparteien, keine bezahlten Suchmaschinenmarketing-Kampagnen (wie Google Adwords) mit Texten durchzuführen, die durch Urheberrechte, Marken oder andere Markenelemente der anderen Vertragspartei geschützt sind, und keine Werbetexte einschließlich des Wortes Groupcorner oder eines anderen ähnlichen Begriffs zu verwenden, die zu Verwechslungen führen könnten, einschließlich der Marken von GROUPCORNER oder des KUNDEN.
Der KUNDE verpflichtet sich, keine Internet-Domainnamen zu registrieren oder zu erwerben, die das Wort Groupcorner oder andere ähnliche Begriffe enthalten, die eine Verwechslung mit den eingetragenen Marken von GROUPCORNER verursachen könnten.
6
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wenn eine Bestimmung oder Bestimmung dieser Vereinbarung vom Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde als rechtswidrig, ungültig, nicht durchsetzbar oder ungültig befunden wird, wird diese Bestimmung oder Bestimmung aus dieser Vereinbarung gestrichen, aber die übrigen Bestimmungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft und Wirkung.
Sofern nicht anders angegeben, bilden die mit diesem Vertrag kombinierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen die gesamte Vereinbarung zwischen GROUPCORNER und dem KUNDEN und ersetzen alle früheren Vereinbarungen oder Vereinbarungen. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen von GROUPCORNER haben Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des KUNDEN.
GROUPCORNER kann die allgemeinen Bedingungen dieses Vertrages durch Aktualisierung dieses Dokuments jederzeit ändern. In diesem Fall werden die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem KUNDEN zugesandt und nach einer Frist von 15 Tagen als akzeptiert angenommen, ohne dass dieser per Einschreiben Widerspruch erhoben hat.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten und Aufwendungen für die Vorbereitung, Verhandlung und Durchführung dieses Vertrages.
7
Gerichtsstand - anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt dem französischen Recht. Jede Streitigkeit, jede Streitigkeit, die in den Anwendungsbereich dieser Vereinbarung fällt, einschließlich ihrer Beendigung und Folgen, ist dem Handelsgericht Macon vorzulegen.